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   VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19 PVL   

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https://dejure.org/2020,39092
VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19 PVL (https://dejure.org/2020,39092)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.08.2020 - 62 K 15.19 PVL (https://dejure.org/2020,39092)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. August 2020 - 62 K 15.19 PVL (https://dejure.org/2020,39092)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56

    Personalvertretung

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Doch ginge das daran vorbei, dass das Bundesverfassungsgericht sich im bezeichneten Beschluss vom 6. Juni 2018 auf seinen Beschluss vom 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 -, BVerfGE 7, 120 bezog, der festhielt, dass das Recht der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst nicht zum "Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung" gehört (Seite 127; vgl. auch Beschluss vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 -, BVerfGE 51, 43 [53]).

    Dazu sieht sich die Fachkammer nicht in der Lage (vgl. insbesondere den vom Gesamtpersonalrat angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [158 Rn. 33]; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 -, PersV 2013, 103 [106 Rn. 29] unter Verweis auf BVerfGE 7, 120).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Dazu sieht sich die Fachkammer nicht in der Lage (vgl. insbesondere den vom Gesamtpersonalrat angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [158 Rn. 33]; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 -, PersV 2013, 103 [106 Rn. 29] unter Verweis auf BVerfGE 7, 120).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Dazu sieht sich die Fachkammer nicht in der Lage (vgl. insbesondere den vom Gesamtpersonalrat angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [158 Rn. 33]; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 -, PersV 2013, 103 [106 Rn. 29] unter Verweis auf BVerfGE 7, 120).
  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16

    Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Dabei ist zu bedenken, dass es hier anders als etwa beim Erschließungsbeitragsrecht (dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - BVerwG 9 B 61.16 -, NVwZ-RR 2018, 200) nicht um eine zuvor bundesrechtlich eingehend geregelte Materie geht, sondern um eine Rahmenvorschrift zu einem ohnehin schon landesrechtlich geregelten Bereich.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Bedenkt man, dass der Kompetenztitel "Arbeitsrecht" eine umfassende Kompetenz für privatrechtliche wie auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen über die Rechtsbeziehungen im Arbeitsverhältnis begründet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 1 BvR 1375/14 -, BVerfGE 149, 126 [140 Rn. 36]), dann ließe sich zwar auch erwägen, "Betriebsverfassung" umfassend auf die Vertretung von Arbeitnehmern zu beziehen.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Doch ginge das daran vorbei, dass das Bundesverfassungsgericht sich im bezeichneten Beschluss vom 6. Juni 2018 auf seinen Beschluss vom 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 -, BVerfGE 7, 120 bezog, der festhielt, dass das Recht der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst nicht zum "Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung" gehört (Seite 127; vgl. auch Beschluss vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 -, BVerfGE 51, 43 [53]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18

    Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen,

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Jenseits der schlichten Anordnung in § 83 Abs. 2 Satz 1 PersVG, wonach die Einigungsstelle nach mündlicher Verhandlung durch Beschluss entscheidet, gibt das Berliner Personalvertretungsgesetz keinen Entscheidungsmaßstab vor (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2019 - OVG 60 PV 2.18 -, Abdruck Seite 12).
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